Gesetze & Normen

Concrete Rundschreiben – CAM-Kriterien für Beton

Mit dem Landesgesetz Nr. 3 vom 9. Juli 2019 wurde im Landesgesetz Nr. 16 /2015 der Artikel 35 Abs. 4 über das öffentliche Auftragswesen ergänzt. Dabei handelt es sich um die Bestimmungen der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich „Nachhaltigkeit und soziale Kriterien“ und verweist bei den CAM (Criteri ambientali minimi) auf die Möglichkeit hin, aus technischen oder marktwirtschaftlichen Gründen von der Einhaltung der spezifischer Anforderungen abzuweichen. Weiterlesen

 

Gesetze & Normen im Beton-Sektor

Technische Normen spielen im Bausektor eine große Rolle. Damit unsere Mitglieder dabei stets auf dem Laufenden bleiben, stellen wir – in Zusammenarbeit mit dem Infopoint Technical Standards bei IDM / Ecosystem constructions – folgende Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Aktuelle Informationen zu den fachspezifischen technischen Normen;
  • Zugang zur Normungsarbeit in den nationalen und internationalen technischen Kommissionen;
  • eine kostenlose Normenrecherche und –konsultation, Normen in deutscher Sprache (DIN EN e DIN EN ISO).

Für Informationen zur kostenlosen Normenrecherche und –konsultation senden Sie bitte eine E-Mail an: constructions@idm-suedtirol.com

Wichtige Information

Aufgrund auftretender Unklarheiten bezüglich der neuen Normen UNI EN 206-1:2016 bzw. UNI 11104:2016 möchten wir hiermit zu den wichtigsten Änderungen Stellung nehmen:

  • Die Festigkeitsklasse C28/35 entfällt. Die Anforderungen für die Expositionsklassen XC3, XD1, XF4 und XA1 werden erhöht auf C30/37.
  • Die Anforderungen für die Expositionsklassen XC4 und XF1 werden erhöht auf C32/40.
  • Die Mindestfestigkeit eines X0 Betons wird mit C12/15 festgelegt, jedoch sieht die Norm UNI EN 206-1:2016 zusätzlich einen C8/10 vor.
  • Der Mindestluftgehalt von Beton laut UNI 11104:2016 der Expositionsklassen XF2, XF3 und XF4 Größtkorn über 20mm wird von 3,0% auf 4,0% erhöht. Falls das Größtkorn 16mm oder kleiner beträgt, liegt der Mindestluftgehalt bei 5,0%.
  • Flugaschen gemäß EN450-1 dürfen bei den Zementen CEM I und CEM II/A mit k-Wert= 0,4 angerechnet werden. Bei den Zementen CEM III, CEM IV und CEM V gilt ein k-Wert=0,2. Vorsicht, die Flugasche Supermix C der Firma W&P ist laut aktuellem Stand nicht nach EN450-1 zertifiziert und darf dementsprechend nicht angerechnet werden.
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